Mandanten Steuerkanzlei JobstLand- und Forstwirte

In den letzten Jahren hat sich ein starker Wandel im Hinblick auf die Besteuerung der Land- und Forstwirte vollzogen.

Konkret bedeutet dies, dass auch dieser Personenkreis vom Staat immer mehr zur Kasse gebeten wird. Wer wie vor Jahren üblich, die Ermittlung des Gewinns bzw. der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft dem Finanzamt überlässt zieht nicht selten den Kürzeren.
Vielmehr ist heutzutage fundiertes steuerliches Wissen bzw. eine entsprechende Beratung das A und O. Nur so kann man gewährtig sein eine zutreffende Besteuerung zu erlangen und sämtliche rechtlich möglichen Vergünstigungen auszuschöpfen.

Wir betreuen Land- und Forstwirte die ihren Gewinn nach Durchschnittssätzen gem. §13a EstG oder durch Einnahme-Überschuss Rechnung gem. § 4 Abs. 3 EstG (Verpflichtung hierzu besteht bei einer Bewirtschaftung von mehr als 20 ha) ermitteln, sowie sogenannte Schätzungslandwirte.


Unser Dienst­leistungs­angebot für dieses Klientel umfasst insbesondere:

  • Erstellen der Lohn- und Finanzbuchhaltung
  • Fertigung der erforderlichen Gewinnermittlung
  • Erstellen der erforderlichen Steuererklärungen
  • Beratung bei geplanten Investitionen
  • Prüfung einer möglichen Vorteilsziehung durch Option zur umsatzsteuerlichen Regelbesteuerung
  • Beratung bei austehender Hofübergabe
  • Beratung und steuerliche Abwicklung einer eventuellen Betriebsaufgabe
  • Erwmittlung des Veräußerungsgewinns bei eventuellen Grundstücksverkäufen bzw. –entnahmen sowie Aufzeigen von Möglichkeiten zur Verminderung der Gewinnversteuerung