Mandanten Steuerkanzlei JobstPrivatpersonen

Arbeitnehmer, Vermieter, Sparer, Spekulanten und Rentner
Beim Arbeitnehmer erfolgt die Entrichtung der Einkommensteuer im Lohnsteuerabzugsverfahren, d. h. der Arbeitgeber behält, die sich unter Berücksichtigung von Familienstand, Anzahl der Kinder und evtl. auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Freibeträge errechnende Lohnsteuer vom monatlichen Gehalt des Arbeitnehmers ein und führt diese für ihn ans Finanzamt ab.

Da hierbei den persönlichen Verhältnissen des Einzelnen nur ganz grob Rechnung getragen wird, hat er die Möglichkeit nach Ablauf des Kalenderjahrs durch die Abgabe einer Einkommensteuererklärung, in der ein sehr umfangreiches Spektrum von Einzelfallregelungen Berücksichtigung findet, unter Umständen eine Steuerrückerstattung zu erhalten.

Gerne beraten wir Sie diesbezüglich und erstellen für Sie, unter Ausschöpfen sämtlicher rechtlich zulässigen Abzugsmöglichkeiten, diese Steuererklärung.


Unser privatpersonenbezogenes Leistungsangebot ist vielfältig und umfasst insbesondere auch:

  • Anträge auf Lohnsteuerermäßigung d.h. durch die Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte ermäßigt sich der monatliche Lohnsteuerabzug vom Gehalt bereits im Vorfeld.
  • Anträge auf Eigenheimzulage für eigengenutztes Wohneigentum
  • die Erstellung von Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung
  • die Vertretung im außergerichtlichen Einspruchsverfahren vor dem Finanzamt und im gerichtlichen Klageverfahren vor dem Finanzgericht und Bundesfinanzhof
  • das Fertigen von Stundungs- und Erlassanträgen
  • Beratung bei beabsichtigter Vermögensübergabe. Wegen der Komplexität dieser Thematik, der Vielfältigkeit der Gestaltungsmöglichkeiten und deren steuerlicher Auswirkung sollte vor dem Gang zum Notar immer der Gang zum Steuerberater stehen.
  • Beratung bezüglich Vermögenssicherung und –aufbau insbesondere bei beabsichtigten Kapitalanlagen und Investitionen in „Steuersparmodelle“
  • Beratung im Zusammenhang mit der privaten Altersvorsorge unter Berücksichtigung der
  • Neuregelungen durch das Alterseinkünftegesetz. Inwieweit finden Ihre Einzahlungen steuerliche Berücksichtigung und wie hoch wird Ihre zu erwartende Rente nach heutigem Rechtsstand später besteuert.

Auch für diesen Personenkreis bieten sich unter Inanspruchnahme kompetenter steuerlicher Beratung vielfältige Möglichkeiten Steuern zu sparen und den persönlichen Besitz zu vermehren und zu erhalten.