Herzlich willkommenSteuerkanzlei Jobst in Schöllnach, Landkreis Deggendorf
Wir verstehen uns als Berater in allen Steuer-, Finanz-, Wirtschafts- und Kapitalangelegenheiten.
Zu unseren Mandanten zählen Unternehmer, Freiberufler, Arbeitnehmer, Landwirte, Sparer, Rentner, Existenzgründer, Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten und Apotheker, die überwiegend aus den Landkreisen Deggendorf, Freyung-Grafenau und Passau kommen.
Kontakt
Steuerkanzlei Jobst
Eichenweg 12
94508 Schöllnach
(0) 99 03 - 93 05 - 0
(0) 99 03 - 93 05 - 31
Wir beraten Sie gerne! Rufen Sie uns an.
Unsere Mandanten
Für Mandanten aus unterschiedlichsten Arbeitsbereichen bieten sich unter Inanspruchnahme kompetenter steuerlicher Beratung vielfältige Möglichkeiten Steuern zu sparen und den persönlichen Besitz zu vermehren und zu erhalten.

Privatpersonen
Privatpersonen sind bspw. Arbeitnehmer, Vermieter, Sparer oder Rentner. Informieren Sie sich über unser vielfältiges privatpersonenbezogenes Leistungsangebot.

Unternehmen
Unsere Leistungen für Unternehmen reichen von der Analyse und Lösung von Einzelproblemen über die Erarbeitung projektbezogener Aufgaben bis hin zu einer umfassenden Begleitung.

Freiberufler
Selbstständige beraten wir bei der Wahl der Rechtsform, bei der Erstellung von Gründungskonzepten und Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplänen und vieles mehr.

Landwirte
In den letzten Jahren hat sich ein starker Wandel im Hinblick auf die Besteuerung der Land- und Forstwirte vollzogen. Konkret bedeutet dies, dass auch dieser Personenkreis vom Staat immer mehr zur Kasse gebeten wird.
Unsere aktuellen Stellenangebote
Steuerfachwirt (m/w/d)
Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Steuerfachangestellter (m/w/d)
Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten (m/w/d)
Kauffrau/-mann für Büromanagement (m/w/d)
Kauffrau/-mann Bürokommunikation (m/w/d)
Unser Leistungsangebot ist vielfältig und umfasst insbesondere auch:
- Anträge auf Lohnsteuerermäßigung d.h. durch die Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte ermäßigt sich der monatliche Lohnsteuerabzug vom Gehalt bereits im Vorfeld.
- die Erstellung von Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung
- die Vertretung im außergerichtlichen Einspruchsverfahren vor dem Finanzamt und im gerichtlichen Klageverfahren vor dem Finanzgericht und Bundesfinanzhof
- das Fertigen von Stundungs- und Erlassanträgen
- Beratung bei beabsichtigter Vermögensübergabe. Wegen der Komplexität dieser Thematik, der Vielfältigkeit der Gestaltungsmöglichkeiten und deren steuerlicher Auswirkung sollte vor dem Gang zum Notar immer der Gang zum Steuerberater stehen.
- Beratung bezüglich Vermögenssicherung und –aufbau insbesondere bei beabsichtigten Kapitalanlagen und Investitionen in „Steuersparmodelle“
- Beratung im Zusammenhang mit der privaten Altersvorsorge. Inwieweit finden Ihre Einzahlungen steuerliche Berücksichtigung und wie hoch wird Ihre zu erwartende Rente nach heutigem Rechtsstand später besteuert.